Holztechnik Lätzsch GmbH

Beschreibung / description 2022

Am Bahndamm 7, 01728 Bannewitz  Tel.: 0351 4014265   Fax: 0351 4014327

 

Fotos 1-stöckige Balkone und Terrassen 

Fotos mehrstöckige Balkone  

Fotos historische Balkone / Hängebalkone

Fotos Wintergärten  

Konfiguration

 

 

Inhaltverzeichnis:

Vorstellbalkone

Vorstellterrassen

Anbaubalkone

Anbauterrassen

Hängebalkone

 

Riegelabdeckung

Einhängeträger

Stabdübel

Vorstellbalkone

Vorstellbalkone sind Balkone, welche statisch eigenständig separat gegründet vor einem Gebäude stehen. In der Regel haben sie mindestens 4 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine ausreichende Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Sie sind zur Horizontalaussteifung mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Vorstellbalkone können ein- oder mehrgeschossig ausgeführt sein. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an Wohngebäuden geeignet. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade nimmt auch die Bedeutung der Vorstellbalkone in diesem Einsatzbereich zu. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Vorstellbalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

Vorstellterrassen

Man spricht von Vorstelltarrassen, wenn eine Ständerhöhe von 1,5 m nicht überschritten wird. Sie sind statisch eigenständig separat gegründet und stehen vor einem Gebäude. In der Regel haben sie mindestens 4 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine ausreichende Standsicherheit rechnerisch nachgewiesen werden kann. Sie sind zur Horizontalaussteifung mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Vorstellterrassen sind ausschließlich eingeschossig ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung an Wohngebäuden geeignet. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade nimmt auch die Bedeutung der Vorstelllösungen in diesem Einsatzbereich zu. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Vorstellterrassen aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellbalkone).

 

Anbaubalkone

Anbaubalkone sind Balkone, welche statisch nicht eigenständig gegründet vor einem Gebäude stehen. In der Regel haben sie mindestens 2 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine die Hälfte der Balkonlasten abgeführt werden könne. Die andere Hälfte muss über des Gebäude abgeleitet werden. Meist werden dafür Konsolwinkel oder ähnliche Lastüberträger verwendet. Diese sind mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Anbaubalkone können ein- oder mehrgeschossig ausgeführt sein. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmten Wohngebäuden geeignet, bei den das Anbringen von Wandstützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellbalkone besser geeignet. (siehe Vorstellbalkone)

Anbaubalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Anbauterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

Anbauterrassen

Man spricht von Anbauterrassen, wenn eine Ständerhöhe von 1,5 m nicht überschritten wird. In der Regel haben sie mindestens 2 Stützen, welche so angeordnet sind, dass eine die Hälfte der Balkonlasten abgeführt werden könne. Die andere Hälfte muss über des Gebäude abgeleitet werden. Meist werden dafür Konsolwinkel oder ähnliche Lastüberträger verwendet. Diese sind mit dem Gebäude durch spezielle Ankersysteme (http://www.fischer.de) verbunden.

Anbauterrassen sind ausschließlich eingeschossig ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmten Wohngebäuden geeignet, bei den das Anbringen von Wandstützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellterrassen besser geeignet. (siehe Vorstellterrassen)

Anbauterrassen aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Anbaubalkone).

 

 

Hängebalkone

Hängebalkone sind Balkone, welche statisch komplett an einem Gebäude hängen. In der Regel haben sie mindestens 2 Wandstützen, welche so angeordnet sind, dass sie die kompletten Balkonlasten in das Gebäude ableiten können. Dabei unterscheidet man in Zuglasten, welche in Fußbodenhöhe oder darüber auftreten und in Drucklasten, welche am Fußpunkt der Wandstütze auftreten. Meist werden für die Übertragung der Zuglasten Edelstahlankerstangen verwendet. Diese sind entweder mit der Deckenebene verbunden oder besitzen einer Ankerplatte für die Innenseite der Außenwand.  Die Druckkräfte werden können über sog. Drucklager aus Beton abgeleitet werden. Für die Verwendung von Hängebalkonen ist die genaue Prüfung des Belastbarkeit des Gebäudes notwendig.

Hängebalkone sind in den meisten Fällen eingeschossige ausgeführt. Sie sind auf Grund Ihrer Konstruktionsweise sehr gut zur Nachrüstung von Balkonen an ungedämmten Wohngebäuden geeignet, bei den das generelle Verwenden von Stützen aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist. Durch die verschärften Wärmeschutzanforderungen an Neubauten und der damit verbundenen stärkeren Wärmedämmverbundsysteme an der Fassade muss die Wahl der Balkonkonstruktion genau geprüft werden. Hierfür sind in der Regel Vorstellbalkone besser geeignet. Durch deren Bauweise können Wärmebrücken und dadurch resultierende Baumängel vermieden werden.

Hängebalkone aus Holz sind wegen ihrer ansprechenden Optik sehr beliebt und können gegenüber anderen Materialien kostengünstig hergestellt werden. Bei guter Holzauswahl und werkseitiger Oberflächenbehandlung sind sie sehr haltbar und können ohne großen Aufwand montiert werden.

Man spricht ab 1,5 m Höhe von Balkonen (siehe Vorstellterrassen). Balkone sind lt. Musterbauordnung (http://www.is-argebau.de/lbo/VTMB100.pdf) genehmigungspflichtig.

Für den Bauantrag durch einen vorlageberechtigten Bauingenieur ist außerdem eine vorlagefähige Statik (Standsicherheitsnachweis) von einem anerkannten Tragwerksplaner nötig.

Ab Gebäudeklasse 4 (> 7,0 m Gebäudehöhe/Fußboden des höchsten ausgebauten Nutzgeschosses) ist die Statik durch einen vereidigten Prüfingenieur für Standsicherheit zu prüfen. Im Einzelfall ist allerdings die Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes gültig.

 

Riegelabdeckung

Die Riegelabdeckung ist ein Bauteil wurde von uns für den Wintergarten aus Holz und Pfosten-Riegelfassaden aus Holz entwickelt. Sie deckt alle Riegel bzw. Querstücke aus Holz so ab, dass Wasser mehr auf dem Holz stehen kann. Ebenso wird der Einfluss der Sonne auf die Standhaftigkeit des Holzes in diesem Bereich ausgeschlossen. 

Die Geometrie der Riegelabdeckung richtet sich nach der jeweiligen Statik und der daraus resultierenden Bautiefe der Holzkonstruktionen. Üblich sind Tiefen von 50 bis 150 mm. Sie wird hinten im Glasfalz eingehängt und mündet vorn in eine Tropfkante. Es werden Neigungen von 7° bis 15° gewählt.

Als Material werden Aluminium, Kupfer, Titanzink oder Edelstahl verwendet. Farblich kann die HTL-Riegelabdeckung jedem Farbkonzept angepasst werden. In der Regel werden Farbtöne vom Dach aufgenommen.

Der Wintergarten aus Holz wird so zu einem nachhaltig hochwertigem Bauwerk. Die Wartungsintervalle können bei guter Erstbehandlung dadurch bedeutend verlängert werden.

 

 

 

Einhängeträger

Einhängeträger (auch "Balkenträger") sind nichtgeregelte Bauprodukte und bedürfen einer "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" (siehe Bauregelliste A Teil 2 / DIBt). Sie bestehen aus verzinktem Stahlblech, Aluminium oder Edelstahl. Einhängeträger werden für verdeckt liegende Balkenanschlüsse in Kombination mit Stabdübeln (siehe Pkt. "Stabdübel") im Holzbau verwendet. Dabei kann sowohl ein Stützen-Träger-Anschluss als auch ein Haupt-Nebenträger-Anschluss hergestellt werden. Die zulässigen Belastungswerte werden in der Statik ausgewiesen und entstammen der jeweiligen Zulassung des Herstellers. Entsprechend der Haupt- und Nebenträgerhöhe und der zu erwartenden Belastung wird die Baugröße des Einhängeträgers bestimmt. Der Einhängeträger wird werkseitig passgenau in das Holz eingefräst und alle Bohrungen für  Stabdübel sind saugend vorgearbeitet. Dadurch kann der Einhängeträger auf der Baustelle sehr schnell montiert werden.

 

Stabdübel

Stabdübel sind geregelte Bauprodukte nach DIN 1052 ("Holzbaunorm", Abschnitt 12) und bedürfen keiner "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung" (siehe Bauregelliste A Teil 1 / DIBt).  

Stabdübel sind nicht profilierte zylindrische Stäbe welche in der Regel aus verzinktem Stahl S235, S275 o. S355 nach DIN EN 10025 bestehen. Dabei ist der betreffenden Stahlsorte jeweils ein Festigkeitskennwert (erforderliche Duktilität nach DIN 1052, TabelleG.9) zugeordnet. Die Stabdübel sind zur Vermeidung des Aufsplitterns des Holzes beim Eintreiben an den Enden leicht angefast. Der Durchmesser der Stabdübel muss mindesten 6 mm betragen und darf 30 mm nicht überschreiten. Sie werden für den Einsatz von Holz/Holz- und Holz-Stahlblech-Verbindungen im Holzbau eingesetzt. Dabei gilt:

Bohrlochdurchmesser im Holz  = Durchmesser des Dübels     

Bohrlochdurchmesser im Stahl = Durchmesser des Dübel + max. 1 mm

 

Stabdübel werden jeweils rechtwinklig zur Scherfläche angeordnet und überwiegend auf Biegung beansprucht. Beim Einsatz als tragende Verbindung sollen mindestens 4 Scherflächen, also 2 Stabdübel verwendet werden. 

 

Die Tragfähigkeit von Holzverbindungen mit Stabdübeln kann nach DIN 1052, Abschnitt 12.3 und 12.4 berechnet werden. In Bezug auf die zu erreichende Lochleibungsfestigkeit ist die Anordnung sowie der Randabstand der Stabdübel zu beachten. Siehe dazu ausführlich DIN 1052, Abschnitt 12.

 

Holztechnik Lätzsch GmbH, Am Bahndamm 7,  01728 Bannewitz , Tel.: 0351 4014265   Fax : 0351  4014327

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